| Recht & Wirtschaft

Verschärfte Einreisebestimmungen aus Tschechien und Tirol

Pandemiebedingt wird die Freizügigkeit innerhalb der EU aktuell eingeschränkt.

Ab 19. Februar 2021, 0 Uhr können aus Tschechien und Tirol nur noch Grenzgänger nach Deutschland einreisen, welche eine Bescheinigung für Mitarbeiter in systemrelevanten Berufen vom Landratsamt erhalten haben. Darunter fallen zum Beispiel Tätigkeiten im Bereich der Gesundheit und der Pflege/Betreuung, der Infrastruktur und der Sicherheit, im Verkehrssektor und in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln.

Eine allgemeine Ausnahmeregelung für Mitarbeiter von Betrieben des Baugewerbes gibt es nicht. Die konkrete Einstufung wird vielmehr vonseiten der jeweils für die Unternehmen zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städten vorgenommen.

Diese stellen für jeden einzelnen Mitarbeiter eine Bescheinigung aus, welche er an der Grenze ab 19. Februar 2021 zusätzlich zum negativen Corona-Test vorweisen muss. Bis einschließlich 18. Februar 2021 gilt eine Übergangsfrist.

Landratsamt oder kreisfreie Stadtverwaltung stuft Mitarbeiter ein

In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können – ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.

Wir bitten alle betroffenen Mitgliedsbetriebe sich zur Einstufung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehend an das für Sie zuständige Landratsamt oder die für Sie zuständige kreisfreie Stadtverwaltung zu wenden. Weitere Infos und Unterlagen über die Website der IHK Regensburg.

Zurück