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Coronavirus: Das sollten Arbeitgeber beachten

Darf mein Angestellter seine Arbeit wegen des Coronavirus verweigern? Arbeitsrechtliche Hinweise zur Pandemie stehen in einem Merkblatt des Landesinnungsverbandes.

Wegen des Coronavirus werden ab 16. März bis Ende der Osterferien alle Kindergärten, Kitas und (Berufs-)Schulen in Bayern geschlossen. Auch in Betrieben sorgt die Pandemie für Verunsicherung.

Und die Arbeitgeber stellen sich Fragen, wie: Muss ich dem Arbeitnehmer sein Gehalt weiterzahlen, wenn er an dem Virus erkrankt ist? Oder darf ein Angestellter wegen der Pandemie seine Arbeit grundsätzlich verweigern?

Ein entsprechendes Hinweisblatt für alle Mitarbeiter finden Sie auf dieser Homepage unter:

  • Login LIV intern
  • Recht
  • Muster
  • Corona - Hinweise zu arbeitsrechtlichen Pflichten

Weitere Fragen klären wir gerne und bitten dazu um persönliche Rücksprache.

Informationen rund um den Coronavirus

hat der Landesinnungsverband hier unter dem Punkt "Corona-Informationsdienst" im internen Bereich zusammengefasst.

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